Am 01. November 2020 haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Stimme über die Zukunft der Stadt zu entscheiden.
Und so geht's:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jede und jeder, der/die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens seit 3 Monaten seinen Wohnsitz in Barsinghausen hat.

Wann und wo kann ich meine Stimme abgeben?

Briefwahl ist von Montag, dem 12. Oktober, bis Freitag, dem 30. Oktober möglich. Gewählt wird in den Bürocontainern hinter dem Bürgerbüro. Die Adresse lautet: Deisterplatz 2. Aufgrund von Corona können Wartezeiten entstehen.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:

  • montags von 8 bis 16 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr
  • mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr

Die Zusendung von Briefwahlunterlagen können Sie auch mit einem formlosen schriftlichen Antrag, einem Fax an 05105-774-92289, einer Email an wahl@stadt-barsinghausen.de oder online über die Internetseite der Stadt Barsinghausen (www.barsinghausen.de) bestellen. Dies ist in der Zeit vom 7. Oktober bis zum 28. Oktober, 12 Uhr, möglich.

Am Wahltag, dem 1. November, kann im Wahllokal und zwar in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht erhalten oder verlegt haben, können Sie trotzdem wählen: Es reicht der Personalausweis.

Falls Sie nicht wissen, wo Ihr Wahllokal liegt, rufen Sie uns doch einfach an! Unter Telefonnummer 0170 6517054 erreichen Sie uns von 9 bis 18 Uhr.

Und so sieht der Stimmzettel aus: